Aktuelles zum Betreuungsrecht

Zum 06.07.2011 ist eine weitere Änderung des Betreuungsrechtes in Kraft getreten.

Eine Ergänzung im §1908 b, BGB soll die Bedeutung der persönlichen Kontakte in der Betreuung unterstreichen und dazu beitragen, dass Betreuungen nicht vom Schreibtisch aus geführt werden.
In den neugestalteten, Ihnen mittlerweile vielleicht bekannten, Vordrucken für den jährlichen Bericht wird ausdrücklich auch nach dem persönlichen Kontakt zum Betreuten gefragt. Falls Sie sich vor der Aufforderung durch das Betreuungsgericht schon mit dem Bericht beschäftigen möchten, können Sie gerne ein Exemplar von uns bekommen.

Wir sind sicher, dass Sie sich durch diese Gesetzesänderung darin bestätigt fühlen:
Gerade der persönliche Kontakt spielt eine zentrale Rolle in jeder Betreuung.

Haftpflicht für Betreute 2012

Wenn Sie Ihre Betreuten im nächsten Jahr im Rahmen der Sammelhaftpflichtversicherung des SKM versichern möchten, bitten wir bis Anfang März 2012 um Überweisung der Jahresprämie in Höhe von 39,50€ auf unser unten genanntes Konto. Als Zweck bitte den Namen des Betreuten nennen.

Pfändungsschutzkonto

Im Infoblatt 2/2010 haben wir über die Möglichkeit der Errichtung eines Pfändungsschutzkontos informiert.
An dieser Stelle nun der Hinweis, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen ab dem 01.Januar 2012 ein Pfändungsschutz für Bankkonten ausschließlich über ein Pfändungsschutzkonto gewährleistet ist. Auch Sozialleistungen sind dann nicht mehr generell vor einer Pfändung geschützt.

Daher ist es ratsam, wenn Schulden bestehen – auf jeden Fall, wenn eine Pfändung bereits besteht oder droht, dringend noch in diesem Jahr mit der Bank Kontakt aufzunehmen, damit bestehende Unstimmigkeiten ausgeräumt werden können.

Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch unsere Veranstaltung im Februar

GEZ – Gebühren

Ab 2013 soll der 15. Rundfunkänderungs-staatsvertrag gelten und damit die Rundfunkgebühren in Form einer Abgabe
pro Haushalt eingeführt werden.
Im nächsten Infoblatt werden wir auf mögliche Konsequenzen für Betreute näher eingehen.

Für 2012 gelten die bisherigen Regelungen.
Da sich immer wieder mal Probleme ergeben, hier einige grundsätzliche Hinweise zur derzeitigen Lage:
Auch Rundfunkgeräte von Heimbewohnern müssen bei der GEZ gemeldet werden; auch Heimbewohner unterliegen grundsätzlich der Gebührenpflicht.
Befreit werden können Betreute auf Antrag hin, beispielsweise wenn sie Empfänger von Sozialleistungen sind oder im Rahmen der Schwerbehinderung das Merkzeichen RF festgestellt wurde. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, muss dies der GEZ durch Vorlage entsprechender Bescheide nachgewiesen werden.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, bei Übernahme einer Betreuung darauf zu achten, und bei der Heimleitung – gegebenenfalls auch beim Vorbetreuer – den Sachstand zu erfragen.