Zu unserer Fortbildungsreihe

Auch im Jahr 2012 bieten wir Ihnen neben unserem sonstigen laufenden Fortbildungsangebot einen kompakten Einführungskurs zum Betreuungsrecht an, in dem die Grundlagen einer rechtlichen Betreuung vermittelt werden.

Der Kurs richtet sich:
• an alle, die sich für ein Ehrenamt als rechtlicher Betreuer interessieren
• an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, denen vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung
übertragen wurde
• an diejenigen, die kurz davor stehen, als Betreuerin/ Betreuer bestellt zu werden
• an diejenigen, die ihr Wissen auffrischen wollen

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt.

Richten Sie Ihre Anmeldung bitte bis zum 06.03.2012 an unsere Geschäftsstelle, Telefon: 06898 / 295507

Die Teilnahme ist kostenlos; von Nichtmitgliedern erbitten wir zur Kostendeckung (Kopien/ Getränke) einen Unkostenbeitrag.

Fortbildungsmodule:

Modul 1 : Dienstag, 13. März 2012, 18:30h-20:30h
Vom Antrag bis zur Betreuerbestellung
 Voraussetzungen einer Betreuung
 Das gerichtliche Verfahren bis zur Betreuerauswahl
 Betreuungsvermeidung durch Vollmachten
Referent: Dirk Schneider, Richter beim Amtsgericht Völklingen

Modul 2 : Freitag, 16.März 2012, 16:00h-18:00h
 Grundzüge des Betreuungsrechtes
 Überblick über Krankheitsbilder und Betreuungsbedarf
 Die Rolle von Betreuern und Betreuten
 Betreuung innerhalb und außerhalb der Familie
Referentinnen: Anette Aurnhammer und Irmgard Wagner
Fördergemeinschaft katholischer Betreuungsvereine

Modul 3 Dienstag, 20.März 2012, 18:30h-20:30h
Rechte und Pflichten von Betreuern
 Aufgabenkreise einer Betreuung
 gerichtliche Genehmigungen
 Pflichten gegenüber dem Amtsgericht
Referent: Axel Hafner, Rechtspfleger beim Amtsgericht Völklingen

Modul 4 Freitag, 23.März 2012, 16:00h-18:00h
Ich als ehrenamtlicher Betreuer / Betreuerin
 praktische Umsetzung der Aufgaben eines Betreuers
 Haftung, Versicherung und Unterstützungsangebote
 Zusammenfassung der Fortbildung und Reflektion
Referentinnen: Anette Aurnhammer und Irmgard Wagner,
Fördergemeinschaft katholischer Betreuungsvereine

Steuerliche Berücksichtigung der Aufwandspauschale
Vielleicht haben Sie Lust, mehrere Betreuungen ehrenamtlich zu führen?
Dann dürfte diese Meldung besonders interessant für Sie ein:

Der Bundestag hat in der Sitzung vom 28.10.2010 das Jahressteuergesetz 2010 verabschiedet.
Aufgenommen wurde eine Änderung, nach der die Aufwandspauschale ehrenamtlicher Betreuer/ Betreuerinnen bis zu einer Summe von 2100,-€ jährlich steuerfrei gestellt wird.
(In dieser Summe werden allerdings auch andere steuerfreien Einkünfte eingerechnet!)

In der Praxis bedeutet dies, dass, falls sonst keine derartigen Einnahmen bestehen, die Freigrenze erst ab der achten ehrenamtlichen Betreuung überschritten wird.

Die Änderung gilt auf jeden Fall ab dem Steuerjahr 2011.
Welche Konsequenzen sich für Sie – eventuell schon für das Steuerjahr 2010 – ergeben, erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.