Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

Wir alle können aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens in die Lage kommen, dass wir über Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe nicht mehr selbst entscheiden können. Für diesen Fall der Einwilligungsunfähigkeit ist es sinnvoll eine Patientenverfügung zu verfassen. Niemand wird gerne mit derartigen Fragen konfrontiert. Wir sind alle der Hoffnung, möglichst gesund alt zu werden und am Ende möglichst ohne Schmerzen oder Leiden aus diesem Leben scheiden zu können.

Umso bedeutender ist es, sich bereits in gesunden Tagen eingehend mit dem Thema „Patientenverfügung“ auseinander zu setzen, ehe es zu spät dafür ist. Unsere Gesundheit ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Unser Glaube, unser Körperempfinden, unsere Lebensführung und unsere persönlichen Wertvorstellungen haben Auswirkung auf die Entscheidung, ob und wie wir behandelt werden wollen. Daher ist es beruhigend, im Vorfeld festzulegen, welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf ärztliche Maßnahmen verzichtet werden soll. Eine Patientenverfügung steht stellvertretend für Ihre Wünsche und Vorstellungen. Ihr Wille findet somit auch dann Berücksichtigung, wenn Sie selbst sich nicht mehr äußern können.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet auf seiner Internetseite www.bmjv.de eine Broschüre zum Thema Patientenverfügung an. Die darin enthaltenen Informationen sind sehr aufschlussreich. Außerdem finden Sie auf der Homepage eine Patientenverfügung in Textform (Word-Datei), welche Sie auf ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen hin bearbeiten können. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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Foto: bbroianigo / pixelio.de