Ehrenamt

Zum Betreuungsrecht

Bereits 1992 wurde das ehemalige Vormundschafts- und Pflegeschaftsrecht für Erwachsene abgelöst durch das heutige Betreuungsrecht.

Ihre Aufgabe bei der ehrenamtlichen Betreuung

Sie vertreten den Betreuten im Rahmen der gerichtlich angeordneten Aufgabenkreise:

  • Gesundheitsvorsorge
  • Vermögenssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
Kontakt

Poststr. 46
66333 Völklingen
Telefon 06898/29 55 07
Fax 06898/29 69 03
info@skfm-vk.de

Bürozeiten

Montag bis Freitag
9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Termine nach Rücksprache