Zum Betreuungsrecht
Bereits 1992 wurde das ehemalige Vormundschafts- und Pflegeschaftsrecht für Erwachsene abgelöst durch das heutige Betreuungsrecht.
Ihre Aufgabe bei der ehrenamtlichen Betreuung
Sie vertreten den Betreuten im Rahmen der gerichtlich angeordneten Aufgabenkreise:
- Gesundheitsvorsorge
- Vermögenssorge
- Aufenthaltsbestimmung