Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Entwurf zur Änderung des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) vorgelegt. Nachdem es zunächst so aussah, als würde die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer von 399 auf 475 € erhöht, hat die Bundesregierung – nach Kritik aus den Ländern – einen Rückzieher gemacht. Zwar wird nach dem Entwurf eines Kostenrechtsänderungsgesetzes der Stundenhöchstsatz der Zeugenentschädigung von 21 auf 25 € erhöht (was durch den bisherigen Multiplikator von 19 bei der Aufwandspauschale dann die 475 € bedeutet hätte), allerdings wird der Multiplikator auf den 16fachen Satz, also auf 400 € gesenkt. Es verbleibt also eine jährliche Erhöhung von 1 €. Zum 1.1.2023 ist dann allerdings die Steigerung auf den 17fachen Satz, also auf 425 € geplant. Das wäre dann eine Anhebung von 6,25 %. Nachzulesen in den Art. 8 und 9 des Entwurfs eines Kostenrechtsänderungsgesetzes: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Justizkosten-recht.pdf?__blob=publicationFile&v=2