Jeder Einzelne von uns kann durch Unfall, Gebrechen oder Alter in Umstände geraten, die es unmöglich machen, sich eigenverantwortlich um wichtige Angelegenheiten des Lebens zu kümmern. Wer kann in einer solchen Situation dafür garantieren wichtige Angelegenheiten, die nicht mehr selbstverantwortlich bewerkstelligt werden können, zu besorgen? Wer schaut und achtet auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?


Mit einer Vorsorgevollmacht betrauen Sie eine oder mehrere Personen stellvertretend für Sie zu handeln. Die Person handelt dann in Vertretung für Sie, wenn Sie handlungsunfähig sind. Je nach Ihren Wünschen, kann die Person Sie in bestimmten Bereichen vertreten.


Was bedeutet eigentlich handlungsunfähig?
Handlungsfähigkeit beschreibt die Befähigung seinen eigenen Willen der Außenwelt mitzuteilen. Im Umkehrschluss sind Sie handlungsunfähig, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu kommunizieren und dementsprechend zu handeln. Dies kann aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung der Fall sein.


Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie formulieren, wenn Sie eine rechtliche Betreuung vermeiden wollen. Eine rechtliche Betreuung wird dann installiert, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben. In diesem Fall bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie.


Die nach wie vor weit verbreitete Auffassung, dass Angehörige sich um Ihre Belange kümmern können, ist schlichtweg falsch. Denn wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen getroffen werden müssen, können weder die Ehepartnerin noch der Ehepartner oder die Kinder Sie rechtlich vertreten. Für volljährige Individuen können Angehörige nur dann rechtsverbindlich handeln und Erklärungen abgeben, wenn sie entweder eine rechtsgeschäftliche Vollmacht haben oder gerichtlich bestellte Betreuer sind.


Die Vorsorgevollmacht soll Ihnen nach wie vor ein hohes Maß an Selbstbestimmung garantieren, denn Sie benennen die Person oder Personen Ihres Vertrauens, die für sie im Bedarfsfall handeln sollen und dürfen sich dabei von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen. Sie gestalten im Vorfeld sozusagen den Prozess der Ausführung Ihrer Angelegenheiten, indem Sie vorab Anweisungen in Ihrer Vorsorgevollmacht formulieren.