Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormund­schaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungs­gesetz – BtG) vom 12. September 1990 ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Es hat erhebliche Verbesserungen für erwachsene Mitbürgerinnen und Mitbürger, die früher unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeits­pflegschaft standen, gebracht. Betreuung als Rechts­fürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getre­ten. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass eine hilfsbedürftige Person Unterstützung durch eine Betreuerin oder einen…