Andreas Gabriel

Aufwandsentschädigung Freibetrag

Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB sind bis zu einem Betrag von 3.000 € jährlich steuerfrei (§ 3 Nr. 26b, 26 EStG). Dabei werden allerdings weitere nebenberufliche Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG hinzugerechnet.Dieser sogenannte Übungsleiterfreibetrag belief sich bis Ende 2020 auf 2.400 € und wurde durch die Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2020 zum 1. Januar 2021 auf 3.000 € angehoben.

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Corona und Rechtliche Betreuung: Fragen im Zusammenhang mit Testungen und Impfungen

Viele Menschen mit einer Rechtlichen Betreuung oder einem Bevollmächtigten/einer Bevollmächtigten werden aller Voraussicht nach zu den ersten Personen gehören, bei denen eine Impfung erfolgen kann. Für die Corona-Testung oder -Impfung gelten dieselben Regeln wie für andere ärztliche Maßnahmen: Ein Betreuer/eine Betreuerin hat die von ihm/ihr betreute Person bei ihrer Entscheidung, ob sie sich testen oder impfen lässt, zu unterstützen und sie – falls erforderlich – dabei auch zu vertreten. Dabei kommt es, wie stets, auf die Wünsche und ggf. den…

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Ehrenamtspauschale

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Entwurf zur Änderung des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) vorgelegt. Nachdem es zunächst so aussah, als würde die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer von 399 auf 475 € erhöht, hat die Bundesregierung – nach Kritik aus den Ländern – einen Rückzieher gemacht. Zwar wird nach dem Entwurf eines Kostenrechtsänderungsgesetzes der Stundenhöchstsatz der Zeugenentschädigung von 21 auf 25 € erhöht (was durch den bisherigen Multiplikator von 19 bei der Aufwandspauschale dann die 475…

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Vorsorgevollmacht

Jeder Einzelne von uns kann durch Unfall, Gebrechen oder Alter in Umstände geraten, die es unmöglich machen, sich eigenverantwortlich um wichtige Angelegenheiten des Lebens zu kümmern. Wer kann in einer solchen Situation dafür garantieren wichtige Angelegenheiten, die nicht mehr selbstverantwortlich bewerkstelligt werden können, zu besorgen? Wer schaut und achtet auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? Mit einer Vorsorgevollmacht betrauen Sie eine oder mehrere Personen stellvertretend für Sie zu handeln. Die Person handelt dann in Vertretung für Sie, wenn Sie handlungsunfähig…

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